Unsere Kanzlei bietet auch die Beratung für gemeinnützige Organisationen zu allen Fragen rund um das weite Thema Gemeinnützigkeitsrecht an. Wir beraten zu optimalen strategischen und steuerlichen Gestaltungen, die das Gemeinnützigkeitsrecht zulässt.
Neben der Beratung für bereits existierende gemeinnützige Organisationen unterstützen wir Vorhaben unserer Mandanten zur Gründung neuer gemeinnütziger Einrichtungen. Wir helfen Ihnen, Ihre gemeinnützigen Projekte in die passende Rechtsform zu kleiden. In der Regel ist entweder der eingetragene Verein, die Stiftung oder die gGmbH die richtige Wahl.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne bei der gemeinnützigkeitsrechtlich einwandfreien Buchführung sowie der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Auch in der Beratung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren wirtschaftliche Betätigungen, sei es in der Form einer privatrechtlichen Gesellschaft oder eines Eigenbetriebes, verfügen wir bereits über jahrelange und umfangreiche Erfahrungen. Wir bieten Kommunen, kommunalem Betrieben und Zweckverbänden Hilfestellung bei allen Fragen der Rechnungslegung, unterstützen bei der Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse nach der KomHVO und beraten in den vielfältigen steuerlichen Angelegenheiten, die immer anspruchsvoller werden.
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